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Verbraucherberatung Limburg

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Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
 
Von der Grundversorgung durch einen Energielieferanten hat man in diesen Tagen schon öfter einmal etwas gehört. Was aber verbirgt sich hinter der Ersatzversorgung und was bedeutet es, wenn man dort hineingelangt ist? Der Grundversorger ist laut der Bundesnetzagentur dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom oder Gas versorgt. Die Idee der Grundversorgung ist, dass niemand plötzlich ohne Strom oder Gas dasteht. Zieht man also in eine neue Wohnung und hat sich noch nicht um einen neuen Versorger gekümmert, wird man zunächst vom örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert und zwar nach dem öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungstarif. Vor der Energiekrise waren Grundversorger in der Regel teurer als andere Energieversorgungsunternehmen. Heute ist der Grundversorger oft der günstigste Anbieter vor Ort und demensprechend nachgefragt.

In letzter Zeit hört man immer häufiger, dass Verbraucher und Verbraucherinnen nach eigener Kündigung beim Energieversorger oder nach Kündigung durch diesen, plötzlich in die Ersatzversorgung gelangt sind. Diese wird auch vom örtlichen Grundversorger übernommen. Ein solcher Ausnahmefall liegt zum einen vor, wenn der bisherige Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert (z.B. bei einer Insolvenz). Zum anderen dann, wenn es beim Wechsel des Energielieferanten zu Verzögerungen kommt, also der Anbieterwechsel nicht reibungslos geklappt hat. Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Hintergrund ist, dass z.B. bei der Insolvenz eines größeren Energieanbieters für eine größere Anzahl von Kundinnen und Kunden Energie auf dem Markt eingekauft werden muss. Die Preise sind dann dementsprechend hoch und können nun neuerdings in der Ersatzversorgung an die Kunden weitergegeben werden. 

Liegt keiner der beiden oben genannten Gründe vor und ist man trotzdem in die Ersatzversorgung gelangt, sollte man dem auf jeden Fall schriftlich widersprechen und eine Aufnahme in die Grundversorgung fordern. 

Man gelangt nicht einfach so in die Ersatzversorgung. Vielmehr muss der derzeitige Anbieter darauf hinweisen. Auch der Netzbetreiber muss darüber informieren. Erhält man ein solches Schreiben, sollte unverzüglich der Zählerstand dokumentiert werden, am besten durch ein Foto mit einer aktuellen Tageszeitung.  Dieses sollte dann sowohl an den Netzbetreiber als auch an den Energieversorger übersandt werden. Genauso sollte man am Ende der Ersatzversorgung verfahren. Die Ersatzversorgung endet nach drei Monaten. Dann gelangt man automatisch in die Grundversorgung. 

Es lohnt sich also, bei einer Eingruppierung in die Ersatzversorgung genau hinzuschauen, ob man dort zurecht hineingelangt ist.

Für weitere Fragen stehen die Beraterinnen der DHB-Verbraucherberatung Limburg gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns zu den Öffnungszeiten unter Tel. 06431-22901.