Titelbild Marktflecken Villmar

Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten

Ab dem 2. Juni 2020 wird ein eingeschränkter Regelbetrieb in den gemeindeeigenen Kindertagesstätten des Marktfleckens Villmar ermöglicht. Die Notbetreuung bleibt ebenfalls aufrechterhalten.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet im Einzelnen, dass nachfolgend aufgeführte Kinder in einem begrenzten Umfang wieder die Kindertagesstätten besuchen dürfen:

Ab 02.06.2020:

  • Integrationskinder

Ab 08.06.2020:

  • Vorschulkinder
  • Kinder mit speziellem Förderbedarf
  • Kinder bei denen die Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist
  • Kinder bei denen durch das Betreuungsverbot im Einzelfall für Eltern und Kinder eine vom zuständigen Jugendamt bescheinigte besondere Härte entsteht, die sich durch außergewöhnliche und schwierige Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt
  • Kinder der jeweiligen Einrichtung, die im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufgenommen werden können, unabhängig der Voraussetzungen auf Anspruch von Notbetreuung

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens in den Ländern und Kommunen, können dann in Schritten weitere Kinder wiederaufgenommen werden. Landesspezifisch wird nach jedem Schritt zu prüfen sein, ob das vordringliche Ziel der weiteren Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie eingehalten wird und inwiefern entsprechende Erkenntnisse neue Maßnahmen notwendig machen. Kommt es zu einem erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens, kann die Erweiterung der Betreuung auf die o.g. Kindergruppen wieder zurückgenommen werden und es erfolgt wieder eine Notbetreuung.

Der Marktflecken Villmar möchte nach Möglichkeit allen Kindern wieder den Besuch in der Kindertagesstätte ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Einhaltung der aktuellen Hygienerichtlinien, den räumlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Einrichtungen, sowie der verfügbaren personellen Kapazitäten, nicht allen Kindern einen Platz anbieten können. Ebenso kann es ab dem 02.06.2020 in den Kindertagesstätten zu veränderten bzw. verkürzten, Regelöffnungszeiten kommen.

Der generelle Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wurde vorübergehend von der Landesregierung aufgehoben.

Dieser Mitteilung ist eine Bedarfsabfrage für den Eingeschränkten Regelbetrieb beigelegt, wir möchten Sie bitten diese bis zum 02.06.2020 in Ihrer Kindertagesstätte abzugeben. Bitte füllen Sie die Bedarfsabfrage auch aus, wenn Sie keinen Betreuungsbedarf haben.

Gerne können Sie den Bedarfsabfragebogen auch per E-Mail an die Einrichtung senden.

--> Bedarfsabfragebogen

gez.
Kerstin Schulz-Laux
Marktflecken Villmar