Titelbild Marktflecken Villmar

Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl nach § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 74 Kommunalwahlordnung (KWO)

Direktwahl (Stichwahl) des Bürgermeisters des Marktfleckens Villmar am 18.03.2018;

hier: Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl nach § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 74 Kommunalwahlordnung (KWO)

Gegen die Gültigkeit der Direktwahl (Stichwahl) des Bürgermeisters vom 18.03.2018 wurden keine Einsprüche erhoben.

Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Villmar hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018  gemäß § 50 KWG und § 74 KWO die Wahl für gültig erklärt.

Villmar, den 20.04.2018
Thorsten Laux
Gemeindewahlleiter