Gegen die Gültigkeit der Direktwahl (Stichwahl) des Bürgermeisters vom 18.03.2018 wurden keine Einsprüche erhoben.
Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Villmar hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 gemäß § 50 KWG und § 74 KWO die Wahl für gültig erklärt.
Villmar, den 20.04.2018
Thorsten Laux
Gemeindewahlleiter