Titelbild Marktflecken Villmar

Anleinen von Hunden während Brut- und Setzzeit von wildlebenden Tieren

 

Die Gemeindeverwaltung des Marktfleckens Villmar appelliert erneut an alle Hundehalter, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 15. Juni anzuleinen.

In dieser Zeit brüten viele wildlebende Tiere oder bringen ihren Nachwuchs zur Welt. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für wildlebende Tiere und deren Nachwuchs werden.
Auch freilaufende, sonst gut gehorchende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden. Hundehalter nehmen diesen Vorgang meist nicht wahr, wenn sich das Geschehen in dichtem Gras oder im Unterholz abspielt. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen Jungtiere leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen.

Deshalb sollen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumtreiben.
Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und ihre Hunde an der Leine zu führen.

Ordnungsamt des Marktfleckens Villmar