Bundestagswahl 2025 – Hinweis zur Briefwahl
Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 möchten wir alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, auf den verkürzten Zeitraum hinweisen.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist schon jetzt möglich. Einen entsprechenden Link dazu finden Sie unter www.marktflecken-villmar.de.
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie auch mit dieser die Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlbenachrichtigung ist hierzu ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde abzugeben.
Aufgrund der verkürzten Fristen können die Stimmzettel für die Bundestagswahl jedoch erst gedruckt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und die Landeswahlausschüsse sowie der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 über etwaige Beschwerden entschieden haben.
Demzufolge wird mit der Auslieferung der Stimmzettel an die Städte und Gemeinden erst Anfang Februar 2025 gerechnet. Erst dann kann mit dem Versand bzw. der Aushändigung der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Durch den kurzen Zeitraum für die Stimmabgabe und aufgrund möglicher Verzögerungen beim Postversand, sollten die Briefwahlunterlagen möglichst zügig bei der Gemeinde beantragt sowie ausgefüllt und zurückgesendet werden, um sicherzustellen, dass die Unterlagen bis zum 23. Februar 2025, 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Die Stimmabgabe vor Ort im Wahllokal am Wahlsonntag ist selbstverständlich wie gewohnt möglich und wird darüber hinaus auch explizit empfohlen.
Es ist jedoch zu beachten, dass Personen, die Briefwahl beantragt haben und deren Wahlunterlagen sich auf dem Postweg befinden, im Wählerverzeichnis gesperrt sind und somit nicht mehr an der Urnenwahl am 23.02.2025 teilnehmen können!