Titelbild Marktflecken Villmar

Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Mitteilung des Landkreises Limburg-Weilburg

Die aktuelle Quarantäneverordnung des Landes Hessen besagt, dass Personen, die aus einem nach RKI definierten Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) nach Hessen einreisen, sich beim Gesundheitsamt (Bürgertelefon 06431/296-9666) melden und in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese Quarantäne ist nicht notwendig, wenn ein negativer Abstrich und ein ärztliches Zeugnis vorliegen, dass es keinen Hinweis auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 gibt. Mit Verkündigung der „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“ des Bundesgesundheitsministeriums vom 6. August 2020 besteht für den Abstrich und die Erstellung des ärztlichen Zeugnisses eine gesetzliche Verpflichtung. Die Zuwiderhandlung ist bußgeldbewehrt.

Auch wenn die entsprechenden Dokumente vorliegen, ist per Landesverordnung für Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen sonstiger medizinischer Heilberufe) arbeiten, „für ihre Tätigkeit und einen Zeitraum bis zum 14. Tag nach ihrer Einreise das Tragen von persönlicher Schutzausstattung gemäß den jeweiligen Kriterien des Robert Koch-Instituts zur Vermeidung des Weitertragens von Infektionen mit SARS-CoV-2 allgemein angeordnet. Die Schutzausstattung darf nur abgesetzt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit nach Einreise ist durch die Einrichtungsleitung dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.“ Diese Meldungen können per E-Mail an 60.30(at)limburg-weilburg.de erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass auch hier die Zuwiderhandlung bußgeldbewehrt ist.