Titelbild Marktflecken Villmar

Wasserbenutzungsgebühren werden im Jahr 2020 nur mit 5% besteuert

Der Gemeindevorstand wurde in seiner letzten Sitzung darüber informiert, dass seitens des Bundesfinanzministeriums die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 entsprechende Auswirkungen hat. Beispielsweise bei der Abrechnung der Wasserbenutzungsgebühren.

Bei Strom, Gas, Wärme oder Wasser ist in der Regel entscheidend, wann die Ablesung erfolgt. Der dann geltende Umsatzsteuersatz ist für den gesamten Ab-rechnungszeitaum anzuwenden. Da die Wasserzähler Ende des Jahres abgelesen werden, wird der Wasserverbrauch im Jahr 2020 mit dem ermäßigten Umsatzsteuer-satz von 5% besteuert, so Bürgermeister Matthias Rubröder.