Titelbild Marktflecken Villmar

Maßnahmenplan Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Limburg“

Für das Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Limburg“ liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor.

Regierungspräsidium Gießen Dezernat V 53.3
Gießen, den  14.12.2018

Für das Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Limburg“ liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor.

Das 716 ha große Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Limburg“ ist eines von 639 Natura 2000-Gebieten, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura 2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

Einblick in die Maßnahmenplanung für das Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Limburg“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt das  Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg- Weilburg, Gymnasiumstr. 4, 65589 Hadamar, Herr Diederichs, Tel. 06431/296-5912.

Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Frau Specht, Tel. 0641/303-5579, zur Verfügung.

Im Auftrag
Busse

-> Maßnahmenplan Endversion vom 22.10.2018 <-