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Landkreis Limburg-Weilburg erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot von Großveranstaltungen

Corona: Landrat Köberle empfiehlt Verzicht auf nicht notwendige Veranstaltungen

Limburg-Weilburg. Im Landkreis Limburg-Weilburg gibt es nach wie vor keinen mit dem Corona-Virus infizierten Menschen. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die nach den Worten von Landrat Michael Köberle dazu dienen soll, die generelle, mögliche Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Für das Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg wird die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen verboten, bei denen eine Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen erwartet wird. Das Verbot gilt unabhängig von Veranstaltungsart, Veranstaltungsort und Veranstaltungsdauer beziehungsweise unabhängig von Ansammlungsort und Ansammlungsdauer. Das Verbot bezieht sich somit sowohl auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen unter freiem Himmel als auch auf solche in geschlossenen Räumen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen und Dauerbetrieb kommt es auf die täglich zu erwartende Teilnehmerzahl an. Zu den Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen gehören beispielsweise solche in Theatern, Kinos, Versammlungsräumen, Vergnügungs- oder Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen sowie Märkte, Messen, Tagungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschaftsversammlungen.

Schulunterricht und Betreuung an Schulen sowie die Betreuung in Kindertageseinrichtungen werden von dieser Regelung nicht erfasst. Das Verbot ist ab Freitag, 13. März 2020, wirksam und gilt bis einschließlich Freitag, 10. April 2020. „Bis zu diesem Zeitpunkt wird über die Fortgeltung der Verfügung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung entschieden. Sollten zu einem früheren Zeitpunkt Veränderungen eintreten, die zu einer Verschlechterung der Situation oder gegebenenfalls auch zu einer Verbesserung führen, wird auch hierauf reagiert. Unabhängig von dem Verbot wird eindringlich empfohlen, auf die Durchführung oder den Besuch nicht notwendiger Veranstaltungen oder Ansammlungen zu verzichten, um die mögliche Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Auf die Notwendigkeit einer etwaigen Verschärfung der Allgemeinverfügung wurde bereits hingewiesen. Ein wichtiger Faktor wird auch das weitere Verhalten der Bevölkerung sein“, so Landrat Michael Köberle.