Titelbild Marktflecken Villmar

Informationen zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisdokumenten

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus, die mit starken Einschränkungen im Bereich des Bürger-Services einhergeht, möchten wir Ihnen ein paar Hinweise im Umgang mit der Ausweispflicht bzw. Gültigkeit von Ausweisdokumenten geben:

Grundsätzlich unterliegt jeder Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahres der Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz).
Sollte die Gültigkeit Ihres Personalausweises in den nächsten Tagen/Wochen ablaufen, so können Sie der Ausweispflicht auch dann nachkommen, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Je nach Anliegen werden auch abgelaufene Ausweisdokumente innerhalb Deutschlands von verschiedenen Stellen anerkannt, die zur Überprüfung der Identität berechtigt sind bzw. die personenbezogene Daten von Ihnen erfassen müssen. Dies ist jedoch vorher mit der entsprechenden Stelle abzuklären.

Für evtl. notwendige Reisen, insbesondere in Staaten innerhalb Europas, ist Folgendes zu beachten:

Für Länder der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) ist grundsätzlich der Personalausweis als Reisedokument ausreichend. Diese Regelung gilt ebenfalls für folgende europäischen Staaten:
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikanstadt

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollen. Zu diesen Ländern zählen u. a. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malte, die Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Grundsätzlicher Tipp:
Bitte treten Sie Reisen – egal in welchen Staat – derzeit nur an, wenn Sie unbedingt notwendig sind und erkundigen Sie sich in jedem Fall vor jedem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt (Telefon: 030 / 1817-0) bzw. bei der zuständigen Vertretung Ihres Zielstaates über die aktuellen Einreisebestimmungen und Einreisemöglichkeiten, da viele Staaten bereits Einreisebeschränkungen angeordnet haben.

Informationen zu Reise- und Sicherheitshinweisen erhalten Sie über nachstehende Links:

Reise- und Sicherheitshinweise
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Vertretung des Zielstaates
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten

Beachten Sie bitte, dass es bei vorläufigen Ausweisdokumenten zu abweichenden Regelungen kommen kann.

Aus o. g. Gründen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes (Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass) momentan nur in besonders dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Gleiches gilt auch für die Abholung fertiggestellter Ausweisdokumente.

Das Einwohnermeldeamt ist unter folgenden Rufnummern telefonisch erreichbar:

Frau Schwenzer: 06482 / 9121-33
Frau Schermuly: 06482 / 9121-37
Frau Weier: 06482 / 9121-41
Herr Jung: 06482 / 9121-27

Wir alle sind derzeit angehalten, alles Mögliche dafür zu tun, der Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir derzeit nur eingeschränkt für Sie verfügbar sein können.

Einwohnermeldeamt des Marktfleckens Villmar