Nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung des Marktflecken Villmar wird darauf hingewiesen, dass auf der Homepage des Marktflecken Villmar die Veröffentlichung der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung des Marktflecken Villmar unter https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/satzungen vorgenommen wurde.