Nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung des Marktflecken Villmar wird darauf hingewiesen, dass auf der Homepage des Marktflecken Villmar die Veröffentlichung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Marktflecken Villmar (SpappStS) unter https://www.marktflecken-villmar.de/rathaus/satzungen vorgenommen wurde.