Titelbild Marktflecken Villmar

Ortsgerichtsschöffen Ortsgericht Villmar I

 

Der Marktflecken Villmar sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Villmar I

Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht. Dem Ortsgericht obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung von dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Zum/r Ortsgerichtsschöffen dürfen nur Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind.

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

•    Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
•    Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
•    Sicherung des Nachlasses
•    Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
•    Schätzungen

Bei Interesse wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an den Marktflecken Villmar, Herr Schmidt, Tel.: 06482/9121-36, oder per Email: Bewerbungen(at)villmar.de