Titelbild Marktflecken Villmar

Amtliche Bekanntmachung

Maßnahmenplan Vogelschutzgebiet „Steinbrüche in Mittelhessen“

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat V 53.3

Für das Vogelschutzgebiet „Steinbrüche in Mittelhessen“ liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor.

Das 327 ha große Vogelschutzgebiet „Steinbrüche in Mittelhessen“ ist eines von 639 Natura 2000-Gebieten, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura 2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

Einblick in die Maßnahmenplanung für das Vogelschutzgebiet „Steinbrüche in Mittelhessen“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewähren die Forstämter Weilmünster, Weilburg, Wetzlar, Wettenberg und Kirchhain.

Zusätzlich kann der Maßnahmenplan online unter natureg.hessen.de eingesehen werden.

Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Frau Specht, Tel. 0641/303-5579, zur Verfügung.

Gießen, den 12.11.2021

Im Auftrag
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