Titelbild Marktflecken Villmar

Allgemeinverfügung für Einrichtungen im Bereich Pflege wird verlängert

 

Limburg-Weilburg. Die bereits bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises Lim-burg-Weilburg für den Bereich „Pflege“ wird insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungen des Corona-Virus und der Mutationen bis vorerst einschließlich 11. März 2021 verlängert.
Bestandteile dieser Allgemeinverfügung sind unter anderem ein Besuchsverbot, sofern in der Einrichtung aktuelle Infektionen vorliegen. Dies betrifft Krankenhäuser, andere medizinische Einrichtungen und auch Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. 
Beim Betreten einer solchen Einrichtung oder auch eines Krankenhauses ist eine FFP2-Maske zu tragen. Bei Symptomen einer Infektion besteht bis zum Vorliegen eines negati-ven Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen ein Betretungsverbot. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, vor Arbeitsbeginn die Körpertemperatur zu kontrollieren. Diese Regelungen gelten ebenfalls für Bedienstete im Rettungsdienst. 
Grundsätzlich sind die Betreiber von Einrichtungen und Krankenhäusern verpflichtet, das Personal mindestens zwei Mal wöchentlich zu testen. Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten getestet werden. 
Die Allgemeinverfügung tritt am 12. Februar 2021 in Kraft und kann im Detail auch auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden. 
 

„Unser Bestreben ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen und auch den Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Durch die regelmäßigen Testungen, die wir hinsichtlich der Krankenhäuser als einziger Landkreis hessenweit in diesem Umfang durchführen, behalten wir das Infektionsgeschehen im Blick und können im Falle eines Ausbruchs schnell reagieren“, so Landrat Michael Köberle abschließend.