Titelbild Marktflecken Villmar

Corona-Teilhabefonds – Antragstellung nun möglich

Landrat Michael Köberle weist auf Unterstützung der Bundesregierung hin

Durch die Corona-Pandemie mussten viele soziale Einrichtungen starke Einbußen verkraften. Diese Einrichtungen, wie beispielsweise Sozialkaufhäuser, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder auch Inklusionsbetriebe kümmern sich täglich um das Wohl von Menschen, für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe besonders wichtig ist. Um diese wichtigen Einrichtungen zu unterstützen, wurde durch die Bundesregierung der Corona-Teilhabefonds mit einem Volumen von 100 Millionen Euro beschlossen. Für Institutionen in Hessen stehen 8,41 Millionen Euro bereit. Die Unterstützung kann seit dem 1. Januar 2021 beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen Integrationsamt beantragt werden. Die Beantragung muss bis 31. März 2021 erfolgt sein. Die Voraussetzungen für eine Förderung können auf den Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen Integrationsamt eingesehen werden.

„Ich freue mich sehr, dass diese gesellschaftlich immens wichtigen Einrichtungen durch diesen Fonds der Bundesregierung unterstützt werden“, so Landrat Michael Köberle abschließend.